Evangelische Gemeinde A.u.H.B. Klosterneuburg home

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Evangelisch sein

In Österreich gehören ca. 350.000 Menschen der evangelischen Kirche an, das sind etwa 5 % der Bevölkerung. In Klosterneuburg leben ungefähr 1.600 Evangelische, die dem augsburgischen (A.B.) oder helvetischen Bekenntnis (H.B.) angehören. Unsere Gemeinde wurde 1907 selbständig, war 1939-10.3.2003 der Superintendenz Wien zugeordnet und gehört seitdem zur Diözese Niederösterreich.
Die evangelische Kirche ist demokratisch aufgebaut: Über kirchliche Funktionen und die Zusammensetzung kirchlicher Gremien wird durch Wahlen entschieden. Frauen und Männer sind gleichberechtigt, deshalb gibt es auch weibliche Pfarrer und Superintendenten.

190 Gemeinden sind in 7 Diözesen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein/e Superintendent/in steht. Im Burgenland ist der Anteil an Evangelischen mit 14 % am stärksten. Mehrheitlich evangelische Gebiete finden sich auch in Kärnten und Oberösterreich. Die größte Diözese ist Wien mit 75.000 Mitgliedern. Vertreter der Evangelischen Kirche A.B. ist der Bischof (seit 1.9.2019 Mag. Michael Chalupka). Er und 5 weitere Mitglieder des Oberkirchenrates bilden gemeinsam mit der Synode gewählt die Kirchenleitung. Die evangelische Kirche A.B. hat eine presbyterial-synodale Kirchenverfassung (d.h. Gemeindeleitung durch Presbyterien, Kirchenleitung durch Synoden; Parität von Laien und Geistlichen, Wahlen für alle Ämter).


Für unsere Gemeinde sind gemeinsam die Gemeindevertretung, das Presbyterium, der Pfarrer und der Kurator verantwortlich.
Wir fühlen uns neben unseren geistlichen und seelsorgerlichen Schwerpunkten den Aufgaben der Diakonie verpflichtet und helfen Kranken, Notleidenden und Heimatlosen. Wir wollen eine Gemeinde sein, die einladend und offen für alle ist.

Geschichtliches:
Die Reformation Anfang des 16. Jahrhunderts erfasste einen Großteil der Bevölkerung des heutigen Österreich. Der Rückschlag erfolgte durch die Gegenreformation. Erst durch das Toleranzpatent Josefs II. 1781 wurde das evangelische Leben unter bestimmten Voraussetzungen wieder geduldet. 1861 erhielten die Evangelischen die volle Freiheit des Bekenntnisses und der öffentlichen Religionsausübung, 1961 schließlich auch die gesetzliche Gleichstellung als "freie Kirche im freien Staat".

In den letzten Jahren hat sich die Evangelische Kirche A.B. immer wieder deutlich gegen jede Form von Antijudaismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausgesprochen. Diakonie und Evangelischer Flüchtlingsdienst setzen sich besonders für Menschenrechte und konkrete Hilfe für Flüchtlinge und Asylwerber ein.
Die Evangelische Kirche A.B. ist in Österreich gemäß der Präambel der Kirchenverfassung von 1949 mit der Evangelischen Kirche H.B. (Helvetisches Bekenntnis) zur Evangelischen Kirche A. und H.B. zusammengeschlossen. Gemeinsam nehmen sie auch verschiedene Aufgaben wie zB. Religionsunterricht und Jugendarbeit, Rundfunk- und Pressearbeit oder Seelsorge wahr.